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Günter E. Völker

26419Sillenstede, 30.11.2003
Osterpiep 4

Lohnnebenkosten........-Handwerk-
Mittelständischer Handwerksbetrieb

-Grobanalyse bzgl. Relevanz Lohnnebenkosten / " Handwerkerstunde"-

(Sozialbeiträge Arbeitgeber)

Durchschnittlicher Sanitär- u. Heizungsbaubetrieb, 10 Mitarbeiter
( Handwerkskammer Oldenburg i. Oldenburg lt. Jeversches Wochenblatt (Friesland) vom 12.12.2002 )

I.

Veröffentlichte Daten ( Lohn- u. Sozialkosten )

a)

Lohn- u. Lohnnebenkosten p.a.
( = 120,65% )( in o.a. Veröffentlichung als “ Brutto-Lohnsumme“ definiert“ )

360.000,- €

b)

Spezifikation Lohnnebenkosten :
Rente 9,55%, Krankenkasse 7%, Arbeitslos.Vers. 3,25%,
Pflegeversicherung 0,85% und somit Gesamtbelastung

20,65%

c)

Gesamtaufwand Bruttolohn ( 100% ) + Lohnnebenkosten ( 20,65%)

360.000,- € = 120,65%

Erhöhung der Sozialbeiträge Arb. Geber -Anteil ab 2003:
1. Rentenversicherung 0,20%, 2. Krankenvers. 0,25 %

0,45%

e)

Erhöhung Brutto- Arb. Lohn
( 360.000,-€ ./. 20, 65% Lohn-NK )
u. somit um 0,45% Pkte vom Brto.-Arb. -Lohn

298.384,- €

( 3 60. 000, - € o.a. "Brutto-Lohnsumme"-./.20,65% enthalt. Lohnnebenk.= 61.616,- € )

II.

Überschlägige Berechnung

Verhältnis Handwerkerstd. I Lohnnebenkosten

a)

10 Mitarbeiter je ca. 160 Arb.Std./ Monat, 12 Monate

19.200 Std

b)

Lohn-Nebenk. ( 20,65% ) enthalten in 360.000,- Pers. Kosten
somit 360.000,- € = 120,65% und deshalb Lohnnebenkosten 20,65 %

61.616.- €

Brutto-Lohnsumme : 360.000,-€ ./. 61.616,- €

298.384,- €

Erhöhung: 298.384,- € um 0,45%

1.343,- €

Erhöhter Gesamt- Lohnnebenkostenaufwand somit

62.959 .- €

III.

Stundenlohn / Arbeitgeberanteil Sozialversicherung

10 Arbeitnehmer ( unterstellt etwa ) 160 Std. / Monat = 1.600 Std. mtl.,
per anno 12 x 1.600 Std.

19.200 Std

Kosten der Handwerkerstunde : Brto.Arb.Lohn 298.384,- € : 19.200 Std

15,54 €

Darauf entfallen Sozialabgaben insgesamt 20,65%

3,20 €

Nach Erhöhung der Beiträge um 0,45%

3,27 €

Ergebnis:

In der Handwerkerstunde von z.B. 40,- € enthalten: Sozialbeiträge Arbeitgeber
Erhöhung einer Handwerkerstunde bei einer Sozial-Beitragserhöhung um 0,45%-Pkte:

ca. 7 Cent

-Rentenbeitr. 0,20%­­ = 3 Cent + Krankenvers. 0,25%= 4 Cent-

Hinweis: Die Lohnstunden wurden durchgängig für alle 12 Monate in Ansatz gebracht, da für Urlaubs- und Krankenzeiten in etwa das gleiche
Arbeitsentgeld aufzubringen ist ( Urlaubsentgelt etc.), und ggf. abweichende Werte bei separater Berechnung in Bezug auf die Relation
„Handwerkerstunde/Beitragserhöhung“ eine vernachlässigbare Größe darstellen würden.

IV.

Plausibilitätsprüfung vorstehender Analyse ( Werte ggf. gerundet )

1.

Brutto-Arbeitslohn Arbeitnehmer

298.384,- €

2.

Gesamtlohnnebenkosten 20,65% auf Lohn i. Höhe von 298.384,- €

61.616,- €

3.

Zugrundegelegte Arbeitsstunden p.a.

19.200 Std

4.

Einkommensteuer-Progresionsstufe ( unterstellt )

40%

5.

Rentenbeitrag

5.1. Arbeitgeber bisher 9,55% ( v.Brto.Arb.Lohn 298.384,- € )

28.495,- €

5.2. Arbeitgeberneu 9,75 % ( v. Brto. Arbeitslohn 298.384,- € )

29.092,- €

5.3. Mehraufwand p.a. und 19.200 Arbeitsstunden

597,- €

5.4. Mehrkosten pro 1 Handwerksstunde somit
..........( Plausibilität: Mehraufwand 597,- € : 19.200 Std. = 3 Cent )

ca. 3 Cent

5.5. Verbleibende Mehrkosten durch Steuerminderung
.......infolge Gewinnminderung bei einer angenommenen
.......Steuerprogressionsstufe ca. 40% ( ./. 1,2 Cent )

1,8 Cent

6.

Krankenkassenbeitrag - Bezungsgröße wie o.a.-

6.1. Beitrag Arbeitgeber bisher 7,00%

20.887,- €

6.2. Beitrag Arbeitgeber neu 7,25%

21.633,- €

6.3. Mehraufwand p.a. bei 19.200 Arbeitsstunden

746,- €

6.4. Mehrkosten pro 1 Handwerksstunde somit

ca. 4 Cent

6.5. Verbleibende Mehrkosten infolge Steuerminderung
.......( ggf. 40%, wie o.a, und somit ./. 1,6 Cent ) 2,4 Cent

2,4 Cent

Resümee
Die Lohnnebenkosten stellen in mittelständischem Handwerk und mittelständischer
Wirtschaft keinen diskussionswürdigen Faktor in Bezug auf die sogenannte
„Bezahlbarkeit der Arbeit“ dar. Sie zeitigen nicht die geringste Relevanz hinsichtlich
Konjunktur oder des Bestandes bzw.Verlustes von Arbeitsplätzen.Die Kosten stellen
nicht einmal einen Wettbewerbsfaktor dar, weil jedweder Arbeitgeber exakt die gleichen
Lohnnebenkosten dem Umfang und der Höhe nach zu tragen hat. Es gibt daher
keine wirtchaftsspezifischen Gründe für die Diskussionen bzgl. Erhöhung oder
Senkung der Beiträge zu den gesetzlichen solidarisch organisierten Sozialsystemen.
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen sind in den letzten 10 Jahren um
lediglich etwa 1% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht worden. Das stellt keinen
Grund für „Reformen“ dar.Der Grund für die Inszenierung der Reformen ist allein
die Absicht der Versicherungskonzerne, die Solidarsysteme zu zerschlagen, um die
Arbeitnehmer in die konzernprivaten Versicherungen zu drängen. Dies stellt jedoch
ein syndikales Verhalten dar, welches ohne Wenn und Aber zurückzuweisen ist, da
es augenscheinlich auf Zerstörung der sozialstaatlichen verfassungsgemäßen Ordnung
(Umsturz) gerichtet ist ( Art. 20 GG –Sozialstaat). Die entsprechend falschen
"Lehren" werden in erster Linie von den offenbar konzernfinanzierten Professoren
Meinhard Miegel und Kurt Biedenkopf lanciert, Gründer des privaten eingetragenen
Vereins mit der“ Tarnbezeichnung“ Institut für Wirtschaft und Gesellschaft ( IWG ) in Bonn.

Heidelberger Gutachten

Reformkriminalitäts-Anzeiger

Günter E.Völker

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